Kulturförderabgabe

Die Kulturförderabgabe der Stadt Köln muss laut Satzung vom Oktober 2014 grundsätzlich jeder zahlen, der in einer Kölner Unterkunft übernachtet. Sie beträgt 5% auf den Übernachtungspreis und wird von uns zusammen mit diesem erhoben und an die Stadt entrichtet.

Ausnahmen von der Abgabepflicht

Ausgenommen von der Abgabenpflicht sind „beruflich zwingend erforderliche“ Übernachtungen.
Diese Notwendigkeit muss allerdings so nachgewiesen werden:

Bei Selbstständigen genügt die Angabe der Steuernummer oder des zuständigen Finanzamts im Formular.

Wenn alle erforderlichen Unterlagen beim Check-In vorgeliegen, können wir die Kulturförderabgabe von der Rechnung nehmen.

Wichtig: Das Formular muss von jedem einzelnen Gast für jeden einzelnen Buchungszeitraum ausgefüllt werden.
Nachreichen könnt Ihr die Unterlagen bei uns leider nicht.

Weitere Ausnahmen

Buchung durch Arbeitgeber*innen

Falls durch den Arbeitgeber gebucht und die Übernachtungskosten übernommen werden, reicht dies als Arbeitgeberbestätigung aus.
In diesem Fall muss nur noch die Erkärung des Gastes abgeben werden.

Falls durch Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen gebucht wird, reicht eine entsprechende Angabe über die beruflich zwingende Notwendigkeit der Übernachtung im Buchungstext.

Alternativ wird als Arbeitgebernachweis anerkannt:

  • Fachbesuchermesseausweis
  • Offizielle Akkreditierung bei einem berufsbezogenen Kongress
  • Bescheinigung der Bildungseinrichtung über beruflich zwingenden Aus-, Fort- und Weiterbildungszwecke

Buchung durch Veranstalter*innen

Falls die Übernachtung durch einen Veranstalter oder eine Veranstalterin gebucht und bezahlt wird, reicht eine entsprechende Angabe im Buchungstext bzw. in der Kostenübernahmeerklärung.


Buchung durch Schulen oder Hochschulen

Handelt es sich bei der Reise um eine teilnahmepflichtige Schulveranstaltung, benötigen wir lediglich eine offizielle Bestätigung der Schule. Hierin müssen sowohl Reisegrund, Zeitraum als auch alle Namen der Schüler*innen und Betreuungspersonen angegben sein.



Mehr Infos und amtliche Vordrucke gibt es unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/finanzen/kulturfoerderabgabe